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Stichwort English Beschreibung
Mineralfasern, künstliche mineral fibres, synthetic Als künstliche Mineralfasern (KMF) bezeichnet man anorganische Synthesefasern, welche aus einer mineralischen Schmelze über unterschiedliche Düsen- oder Schleuderverfahren gewonnen werden. Hierzu gehören mineralische Wollen (zum Beispiel Glas-, Stein- und Schlackenwollen, keramische Wollen).

Künstliche Mineralfasern mit einem Durchmesser von < 1 µm weisen eine krebserzeugende Potenz auf. Je größer die Biobeständigkeit einer Mineralfaser ist, desto länger kann sie in der Lunge verbleiben, und um so größer ist die Gefahr, dass sich durch die Reizwirkung ein Lungenkrebs entwickelt.

Biopersistente Fasern (solche mit geringer Biolöslichkeit), dazu gehören Glas- oder Steinwollen, die vor etwa 1995 hergestellt oder bis zum 1. 6. 2000 verbaut wurden, gelten als gesundheitlich bedenklich. Seit Juni 2000 besteht ein Herstellungs-, Inverkehrbringens- und Verwendungsverbot biopersistenter Fasern in Deutschland.

Künstliche Mineralfasern dürfen ab dem oben genannten Datum nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie im Körper aufgelöst und abgebaut werden können. Diese Fasern sollen eine Halbwertzeit der Biolöslichkeit von 40 Tagen oder weniger haben, und die Faserdurchmesser müssen größer als 3 µm (das heißt nicht lungengängig) sein. Die hierauf geprüften Fasern haben einen Kanzerogenitatsindex KI > 40. Den Nachweis, dass eine Mineralwolle diesen Kriterien genügt, erkennt man am einfachsten am RAL-Gütezeichen (RAL-GZ 388 “Erzeugnisse aus Mineralwolle“).

Die Fasern der Mineralwolle führen bei Hautkontakt zu Hautreizungen und bei vielen Menschen zu Juckreiz. Bei empfindlicher Haut können auch stärkere Reizreaktionen mit Rötungen und Schwellungen auftreten. Der Ausbau solcher alten Materialien sollte möglichst durch Fachfirmen unter Beachtung der Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgen.

Prophylaktische Maßnahmen:
  • Es sind nur noch künstliche Mineralfasern mit guter Biolöslichkeit (Kanzerogenitatsindex KI > 40) einzusetzen. Produkte mit dem RAL-Gütezeichen Mineralwolle erfüllen diese Bedingungen.
  • Als Dämmstoff eingebaute "alte" künstliche Mineralfasern müssen nicht entfernt werden, wenn das Material noch intakt ist und die Materialien ordnungsgemäß angebracht wurden. Insbesondere besteht keine Gefährdung, wenn die Dämmstoffe staubdicht mit einer Folie abgedeckt sind und hinter einer dichten Verkleidung (zum Beispiel Holzpaneel, Gipskartonplatten) liegen. Auch eine Wärmedämmung mit künstlichen Mineralfasern an der Außenwand, oder wenn die Dämmstoffe von einem dichten Mauerwerk umschlossen sind, ist für die Innenraumluft unbedenklich.
  • Wenn in einem Raum abgehängte Decken zur Schalldämmung mit "alten" Mineralfaserplatten belegt wurden, kann es zu einer Belastung der Innenraumluft kommen, wenn nicht ein funktionsfähiger Rieselschutz (Vlies) eingebaut wurde.
  • Vor Sanierungs- oder Abbrucharbeiten ist stets zu prüfen, wie alt das eingebaute Material ist. Wurde es vor 1995 eingebaut, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein Material mit geringer Biolöslichkeit. In diesem Falle gelten die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 521 (zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung, Luftabsaugung). Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen sollten von Fachfirmen durchgeführt werden.
  • Wegen der hautreizenden Wirkung der Fasern sollten beim Zuschneiden und Verbauen von Glas- oder Steinwolle Handschuhe und möglichst auch Schutzkleidung getragen werden.
  • Für Hautreizungen empfindliche Personen können als Alternativen für künstliche Mineralfaserprodukte Hartschaumplatten aus Polystyrol oder FCKW-freiem Polyurethan sowie Dämmplatten aus biologischen Materialien wie Kork, Kokos- und Holzfasern verwenden.